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AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V.

Hinweisgeberschutz

Bezirksverband Brandenburg Ost e.V.

Interne Meldestelle

schriftlich:

AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V.
Interne Meldestelle
Logenstraße 1
15230 Frankfurt (Oder)

Mail: meldestelle@awo-bb-ost.de
Telefon: 0335 56 57 49 35

Worum geht es im Hinweisgeberschutzgesetz?

Beschäftigte in unseren Einrichtungen können Misstände oft als Erste beobachten. Durch ihre Hinweise können Mängel aufgedeckt oder Schaden abgewendet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt vor beruflichen Benachteiligungen, die wegen der Meldung drohen und Hinweisgeber abschrecken könnten.

Als Kontakt steht die interne Meldestelle bereit.

Der Schutz des Hinweisgebers gilt nicht, wenn die Meldung mißbrächlich, grob fahrlässig oder falsch erfolgte. In diesen Fällen ist es möglich gegen die meldende Person auch gerichtlich vorzugehen.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Eine abschließende Aufzählung finden Sie im § 2 HinSchG.

Unter anderem können folgende Tatbestände gemeldet werden:

  • Straftaten
  • Taten, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane bedrohnen.

Wer kann Hinweise geben?

Hinweisgeber können Angestellte, Freiwillige, Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder oder Gesellschafter sein.

Welche Alternativen gibt es?

Der Bund hat eine externe Meldestelle eingerichtet.

Postalisch (in Deutsch oder Englisch):

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn

Telefonisch (in Deutsch oder Englisch):

Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz nimmt Ihre Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen.

Telefon: +49 228 99 410-6644